Thermische Verwertung

Die Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) zählt zu den effizientesten und umweltfreundlichsten Müllverbrennungsanlagen weltweit. Sie wurde geplant und gebaut, um den Kölner Haus- und Sperrmüll sowie weitere Siedlungsabfälle sicher und zuverlässig zu verbrennen. Ziel ist es, die Abfälle umweltgerecht zu verwerten.

Außerdem leistet die Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung, da sie als sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage (KWK) Strom und Dampf besonders effektiv und umweltfreundlich erzeugt. Der Name „Restmüllverbrennungsanlage“ ist Programm, denn es kommen der Hausmüll aus der grauen Restmülltonne und Reste aus gewerblichen Sortieranlagen zur ihr.

Nach nur knapp zweijähriger Bauzeit nahm die Restmüllverbrennungsanlage Köln 1998 den Betrieb auf. Sie ist wichtiger Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt und Garant für eine zukunftsorientierte Abfallwirtschaft in Köln.

RMVA Querschnitt

1. Anlieferung

Der größte Teil des kommunalen Abfalls kommt per Schiene zur Anlage. Lediglich die Restmenge wird per Lkw direkt angeliefert.

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2. Tagesmüllbunker

Im Tagesmüllbunker werden der Haus- und Sperrmüll sowie die Sortierreste getrennt angenommen, um sie anschließend gezielt auf die Verbrennung vorbereiten zu können.

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3. Aufbereitung

In der Hausmüllaufbereitungsanlage werden dem Haus- und Sperrmüll verwertbare Bestandteile wie Metalle entzogen. Der gesamte Abfall wird zudem gut durchmischt und in den Restmüllbunker transportiert.

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4. Restmüllbunker

Im Restmüllbunker wird der „homogenisierte" Abfall zwischengelagert. Er dient als Puffer für die folgenden Öfen. In ihm kann Abfall für mehrere Tage vorgehalten werden.

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5. Feuerung und Kesselhaus

Bei bis zu 1.200 °C verbrennt der Abfall in einem der vier Öfen. In rund einer Stunde wird Abfall über sechs sich drehende Walzen geführt. Die Asche gelangt nach der Abkühlung zur benachbarten Aufbereitungsanlage.

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6. Energieerzeugung

Das heiße Abgas wird an Wärmetauschern vorbeigeführt. Das darin enthaltene Wasser erhitzt sich und wird zu Dampf. In einer Turbinen-/Generatoreneinheit wird aus Dampf Strom produziert.

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7. Abgasreinigung

Gereinigt wird das Abgas in fünf Stufen. Bereits nach dem vierten Reinigungsschritt werden alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten. Die letzte Stufe, ein Herdofenkoksfilter, senkt die Werte deutlich unter die Vorgaben.

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8. Kamin und Messhaus

Im Messhaus am Kamin werden die Abgaswerte permanent gemessen. Per Datenleitung gelangen die Werte direkt zur Bezirksregierung Köln, die die Abgaswerte ständig kontrolliert.

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FUNKTION

Erzeugung von Energie durch Verbrennung von Resthausmüll, von nicht verwertbaren Resten der Sortierungs- und Verwertungsanlagen für Baustellen- und Gewerbeabfälle sowie von Resten aus der Kompostierungsanlage

BAUZEIT

ca. zwei Jahre

BETRIEBSAUFNAHME

02. Januar 1998

OFFIZIELLE ERÖFFNUNG

26. Februar 1998

ANLIEFERUNG

  • Fünfgleisiger Containerbahnhof
  • Anbindung an das Schnellstraßennetz der Stadt

TECHNIK

Rostfeuerung (Walzenrost)

ANZAHL DER VERBRENNUNGSLINIEN

4

ERZEUGTE ENERGIEFORMEN

Strom und Dampf

ABGASREINIGUNG

fünfstufig

  • Gewebefilter
  • Wäscher 1
  • Wäscher 2
  • Katalysator
  • Herdofenkoksfilter

GRENZWERTE

Deutliche Unterschreitung der Grenzwerte der TA Luft, der 17. BlmSchV und der Genehmigungswerte (siehe Emissionswerte)

RESTSTOFFE

  • Rostasche (Verwendung im Straßen-, Wege- und Lärmschutzwallbau)
  • Kesselasche, Filterstäube, Mischsalze aus der Abgasreinigung (Verwendung als Versatzmaterial im Bergbau)
  • Gips (Verwendung in Bauindustrie möglich, zurzeit Deponierung)
  • Harz (zur sicheren Entsorgung)

Kontinuierlich ermittelte Emissionswerte

Gesetzlicher Grenzwert: 50 mg/Nm³
Genehmigungswert: 50 mg/Nm³
RMVA-Wert: 2,4 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 4,8%
Gesetzlicher Grenzwert: 10 mg/Nm³
Genehmigungswert: 5 mg/Nm³
RMVA-Wert: 0,0 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 10 mg/Nm³
Genehmigungswert: 5 mg/Nm³
RMVA-Wert: 0,3 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 3,0 %
Gesetzlicher Grenzwert: 50 mg/Nm³
Genehmigungswert: 10 mg/Nm³
RMVA-Wert: 0,2 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 0,4 %
Gesetzlicher Grenzwert: 150 mg/Nm³
Genehmigungswert: 70 mg/Nm³
RMVA-Wert: 39,4 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 26,3%
Gesetzlicher Grenzwert: 10 mg/Nm³
Genehmigungswert: 3 mg/Nm³
RMVA-Wert: 0,4 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 4,0%
Gesetzlicher Grenzwert: 5 mg/Nm³
Genehmigungswert: 5 mg/Nm³
RMVA-Wert: 0,1 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: 2,0%

Einzelmessungen

Gesetzlicher Grenzwert: 1 mg/Nm³
Genehmigungswert: 0,1 mg/Nm³
RMVA-Wert: <0,0300 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 0,05 mg/Nm³
Genehmigungswert: 0,0045 mg/Nm³
RMVA-Wert: <0,0013 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 0,03 mg/Nm³
Genehmigungswert: 0,01 mg/Nm³
RMVA-Wert: <0,0001 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 0,5 mg/Nm³
Genehmigungswert: 0,22 mg/Nm³
RMVA-Wert: <0,0123 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 0,05 mg/Nm³
Genehmigungswert: 0,03 mg/Nm³
RMVA-Wert: <0,0040 mg/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /
Gesetzlicher Grenzwert: 0,1 ng/Nm³
Genehmigungswert: 0,05 ng/Nm³
RMVA-Wert: <0,0013 ng/Nm³
Anteil am Grenzwert in %: /

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